Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigung

 

Reduzierter Versand senkt unsere Verwaltungskosten

 

Wir möchten Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Kosten im Verwaltungsbereich vermeiden und statt dessen mehr Mittel für die von uns geförderten Projekte zur Verfügung haben.

Das betrifft auch den Versand von Spenden- und Zuwendungsbestätigungen. Die Finanzbehörden akzeptieren für den Spendenabzug Ihres Mitgliedsbeitrages bei Beträgen unter 300 Euro in aller Regel als Nachweis den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts. Darum versenden wir grundsätzlich nur Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigungen ab einem Jahresbeitrag von mindestens 300 Euro. Wir sind sicher, dass dieses Verfahren auch in Ihrem Interesse ist, denn so sparen wir Versandkosten, die stattdessen in unsere gemeinnützige Arbeit fließen können.

Sie können unseren aktuellen Freistellungsbescheid von dieser Website herunterladen und ihn, falls benötigt, Ihrem Einzahlungsbeleg oder Ihrem Buchungsbeleg beifügen. Selbstverständlich werden wir Ihnen auf Wunsch auch weiterhin eine individuelle Zuwendungsbescheinigung über Ihre Beiträge nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausstellen. Bitte verwenden Sie hierzu unsere Mailadresse info@foerderverein-mm.de.

 

Nachfolgend finden Sie unseren aktuellen Freistellungsbescheid: